Das Thema, die AfD als politische Partei in Deutschland zu verbieten, deren Vermögen einzuziehen und insgesamt nicht mehr seitens des Staates zu finanzieren, ist seit vielen Monaten immer wieder in den Medien und den sogenannten Sozialen Netzwerken. Heute allerdings ist es aktueller, denn je und wir sehen uns veranlasst, dieses Thema aufzugreifen. Aufzugreifen einmal natürlich wegen der Sache selbst. Aber auch deswegen, weil zu diesem Thema immer mehr Spendensammler unterwegs sind, um angeblich notwendige Handlungen zu finanzieren.
Eingangs eine klare Feststellung
Ja, die AfD-Abgeordneten sind alle demokratisch gewählt worden. Aber das bedeutet nicht, dass die AfD als solche auf dem Boden des deutschen Grundgesetzes steht. Dieser feine, aber wichtige Unterschied sollte stets beachtet werden.
Zum Thema der Spendensammlungen und den Sozialen Medien:
Seit Wochen füllen sich die Sozialen Medien mit Postings wie „Wo ist das Gutachten?“ oder „Wann kommt das AfD-Verbot“ – und es werden mittlerweile Millionenbeträge gesammelt, um den Gesamtvorgang angeblich schneller, besser und gezielter voranzubringen. Deshalb einmal ganz, ganz klar:

- Einen Antrag auf Verbot einer politischen Partei können nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Regierung stellen (GG, Art. 21, Abs. 4). Das ist eben keine Privatsache von irgendwelchen Organisationen.
- Ein solcher Antrag benötigt eine entsprechende Mehrheit im Bundestag oder im Bundesrat.
- Es gibt ein Gutachten des Verfassungsschutzes. Dieses Gutachten wurde bislang aus verschiedenen Gründen der Regierung, dem Bundestag und/oder dem Bundesrat noch nicht vorgelegt.
- Ein Verbotsantrag sollte durch Beweise und Gutachten untermauert werden, damit die Abgeordneten für sich entscheiden können, ob sie dem Antrag zustimmen wollen oder nicht.
5. Wenn ein Verbotsantrag durch Bundestag oder Bundesrat mehrheitlich angenommen oder durch die Bundesregierung abgegeben wird, dann müssen Beweise und Gutachten vorgelegt werden – genau wie bei jedem anderen Zivilprozess.
6. Was bedeutet das? Das bedeutet, dass nichts, rein gar nichts in dieser Richtung passiert, solange keine Mehrheit im Bundestag oder Bundesrat für einen solchen Antrag stimmt.
Jetzt Millionenbeträge einzusammeln, um irgendein (privates) Gutachten erstellen zu lassen, ist überflüssig, nutzlos und reines Verbrennen von wertvollen Spenden.

Gutachten löst keinen Druck aus
Es gab am 13.11.2024 einen Antrag auf Verbot der AfD durch insgesamt 124 Abgeordnete des Bundestages der Fraktionen von CDU, SPD, Die Grünen und Die Linke. Am 06.12.2024 gab es einen Antrag auf Verbot der AfD durch 43 Abgeordnete der Fraktion Die Grünen. Und am 30.01.2025 sollte nach einer sogenannten Ersten Lesung über beide Anträge abgestimmt werden.
Nach einer hitzigen Debatte wurde entschieden, dass beide Anträge an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen werden, um diese nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen und Beweise sowie Beifügung des lange erwarteten Gutachtens des Verfassungsschutzes nochmals zur Abstimmung in den Bundestag zu bringen.
Das bedeutet aber auch und da zitieren wir mit Dank Frau Karoline Otte, MdB Die Grünen (26.03.2025): „Zum einen führt das Diskontinuitätsprinzip dazu, dass die Anträge neu gestellt werden müssen, zum anderen sind viele der Unterstützer:innen nicht mehr im neuen Bundestag vertreten.“ Aber es bedeutet auch, dass kein weiteres Gutachten mehr benötigt wird, um diesen Prozess fortzuführen. Es bedeutet, dass wenn überhaupt, dann Druck auf die Abgeordneten des Bundestages, den Mitgliedern des Innenausschusses oder die Bundesregierung ausgeübt werden muss.
Druck auszuüben über ein Gutachten geht nicht. Einen Prozess anzuschieben, ist rechtlich den Bürgern nicht möglich. Dafür aber durch Organisationen Spenden einzusammeln, ist zurückhaltend ausgedrückt reine Augenwischerei!
Lassen Sie uns gemeinsam für eine sichere Zukunft in Demokratie kämpfen
Gutachten und Spenden
Was, bitte, soll ein weiteres Gutachten, erstellt von privat angeheuerten Anwälten denn an beweiskräftiger Aussage treffen können und wann und für wen? Den Spendensammlern ist vermutlich nicht bewusst (hoffen wir jedenfalls), dass den Anträgen bereits ein Gutachten beiliegt, das von 17 renommierten Staatsrechtlern ausgefertigt wurde und dessen Inhalt und Ergebnis von nicht weniger als 600 Juristen schriftlich gutgeheissen wurde. Und dass private Anwälte in einem neuerlichen Gutachten auf Beweismittel zurückgreifen könnten, deren Inhalt den des vom Verfassungsschutz mit deren eigenen Mitteln (Abhöraktionen, V-Leute) gesammelten übertrifft, ist ja wohl erst recht ein komplettes Märchen.

Die Rebellenpartei im Bundestags-Dialog
Natürlich bleiben Fragen zu klären, was zwischen Mitte November und heute geschah und nicht geschah. Und das werden wir auch machen. Aber klar ist: Der einzige Weg ist, sich an die Abgeordneten zu wenden. Die Rebellenpartei hat sich heute zur Konstituierung des 21. Bundestages an 101 Abgeordnete des Bundestages gewendet – 101 Menschen, die von den ursprünglich 167 Initiatoren und Antragstellern im neuen Bundestag vertreten sind. Wir haben individuelle Dialoge begonnen, haben unsere Unterstützung angeboten und werden durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit nötigenfalls auf die restlichen Abgeordneten einwirken. Das nennt sich politische Arbeit. Das meint: Demokratie. Das ist aktive Zivilgesellschaft, deren politischer Arm die Rebellenpartei ist.
Jetzt in der Ausserparlamentarischen Opposition und ab 2026 in Parlamenten.
Wir halten Sie auf dem Laufenden – besondere Spenden dafür brauchen jedenfalls wir hierfür nicht. Carmen Wegge, eine der Hauptorganisatorinnen des Verbotsantrages vom 13.11.2024 hat uns heute versichert, dass Sie auf jeden Fall weiterhin für die Einleitung eines Verbotsverfahrens kämpfen wird und wie alle anderen nach dem Ende der laufenden Koalitionsverhandlungen sehr viel deutlicher werden darf.
Gemeinsam stark

Für Beitragszahlungen und Spenden an uns nutzen wir den Zahlungsdienstleister Stripe Inc. und spenden jeweils 1% der uns zukommenden Gelder an Stripe Climate. Und das gemeinsam mit über 25.000 Unternehmen aus 39 Ländern, um CO² aus Meeren und Atmosphäre zu entnehmen. Informationen hier!